Datenschutzerklärung – Informationspflicht nach Art 13 und 14 der DS-GVO
Über die Verarbeitung der Vertragsdaten der Antragsteller beim Ansuchen (Registrieren) eines Ausbildungsplatz in der Musikschule der Marktgemeinde Hohenau an der March
- Wir, die Marktgemeinde Hohenau an der March verarbeiten personenbezogene Daten der Antragsteller nur unter Einhaltung der gesetzlichen Datenschutz-Bestimmungen (insbesondere Art 6 Abs 1 DSGVO bedeutet Rechtmäßigkeit der Verarbeitung. Dementsprechend werden Daten nur bei Vorliegen einer gesetzlichen Erlaubnis verarbeitet;
2. Verarbeitete Datenkategorien und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung.
2.1. Im Rahmen unseres Vertrages (Anmeldung Erfassung der bzw. Vorvertragliche Erfassung). verarbeitete Datenkategorien: verarbeiten wir folgende personenbezogene Daten zur Vertragsdurchführung (Art 6 Abs 1 lit b DSGVO): Vertragsdaten (natürliche Person: Namen und Meldeadresse der Antragstellen, Telefonnummer, E-Mail), Bestandsdaten (z.B.in Anspruch genommene Leistungen, Bearbeitungsgebühren), Namen der Sachbearbeiterin,) Zahlungsinformationen (wie Bankinstitution IBAN, BIC und den Namen
und Familienname des angemeldeten.
Rechtmäßigkeit der Verarbeitung
(1) Die Verarbeitung ist nur rechtmäßig, wenn mindestens eine der nachstehenden Bedingungen erfüllt ist:
a) Die betroffene Person hat ihre Einwilligung zu der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten für einen oder mehrere bestimmte Zwecke gegeben;
b) Die Verarbeitung ist für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen;
c) Die Verarbeitung ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich, die der Verantwortliche unterliegt; In ihrer Tätigkeit verfolgen Musikschulen jedoch öffentliche Interessen und einen öffentlichen Auftrag, zumal der Betrieb einer Musikschule der Förderung aktiver musischer Betätigung breiter Bevölkerungskreise, der Förderung und gezielten Vorbereitung besonders begabter SchülerInnen auf weiterführende Ausbildungseinrichtungen und der Bildung eines kulturellen Zentrums in den jeweiligen Gemeinden dienen. Musikschulen sollen somit eine breite Auseinandersetzung mit Kunst und Kultur ermöglichen.
d) Die Verarbeitung ist erforderlich, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen;
e) Die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt, in diesem Fall; Öffentliches Interesse durch das Land NOE
f) Die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt.
Ergänzende Informationspflichten nach Art.13 und 14 EU-DSGVO
Verantwortlicher:
Marktgemeinde Hohenau an der March
Rathausplatz 1
A-2273 Hohenau an der March
Tel: (02535) 2307-17
Fax: 02535/2307-18
E-Mail: [email protected]
Datenschutzbeauftragter:
Erich Brüchert
E-Mail: [email protected]
Tel:0664 3833018
Betroffenen Rechte
· Das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO): das Recht auf Auskunft soll dazu dienen, die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung überprüfen zu können. Betroffene Personen können nach erfolgter Identitätsfeststellung Auskunft darüber verlangen, ob, in welchem Ausmaß und zu welchem Zweck der Verantwortliche Daten von ihnen verarbeitet, oder ob und an wen die Daten weitergegeben werden. Die betroffene Person kann darüber hinaus eine Kopie dieser Daten verlangen. Binnen eines Monats erhalten Sie eine Rückmeldung bezüglich Ihres Auskunftsbegehrens.
· Das Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO): Betroffene Personen können vom Verantwortlichen die Berichtigung und Vervollständigung ihrer Daten verlangen.
· Das Recht auf Löschung bzw. Recht auf „Vergessenwerden“ (Art. 17 DSGVO): berechtigt betroffene Personen, vom Verantwortlichen die Löschung ihrer Daten zu verlangen, wenn diese, für den Zweck für den sie erhoben wurden, nicht mehr benötigt werden. Abgeleitet aus dem Grundsatz der Datenminimierung ergibt sich darüber hinaus auch eine Verpflichtung des Verantwortlichen, die Daten von sich aus zu löschen, wenn z.B. eine erteilte Einwilligung widerrufen wurde.
· Das Recht auf Einschränkung (Art. 18 DSGVO): gilt ergänzend zum Recht auf Löschung. Wenn Sie vermuten, dass die von Ihnen verarbeiteten Daten nicht korrekt sind, oder dass die Verarbeitung nicht rechtmäßig erfolgt, können Sie einen Einschränkungsantrag stellen. Dann bleiben Ihre Daten zwar gespeichert, eine weitere Verarbeitung kann aber nur noch mit Ihrer Einwilligung erfolgen.
· Das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO) ermöglicht es Ihnen, vom Verantwortlichen zu verlangen, dass er die Daten, die Sie ihm bereitgestellt haben, auf einen anderen Verantwortlichen überträgt.
· Das Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO): Wenn wir Ihre Daten aufgrund eines berechtigten oder öffentlichen Interesses verarbeiten, können Sie aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, dagegen Widerspruch erheben.
· Eine weitere Verarbeitung darf dann nur stattfinden, wenn zwingende, schutzwürdige Gründe unsererseits dafür vorliegen (Interessenabwägung).
Gemäß § 16 Abs 8 MeldeG 1991 besteht hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten nach diesem Bundesgesetz kein Widerspruchsrecht gemäß Art. 21 DSGVO sowie kein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gemäß Art. 18 DSGVO.
Wenn die Datenverarbeitung auf Grund Ihrer Einwilligung erfolgt, steht Ihnen darüber hinaus gem. Art. 7 Abs 3 DSGVO das Recht auf Widerruf der von Ihnen erteilten Einwilligung zu. Die bis zum Widerruf getätigte Datenverarbeitung wird vom Widerruf nicht berührt.
Die oben genannten Rechte können Sie gegenüber dem Verantwortlichen geltend machen, indem Sie einen entsprechenden, Antrag auf Auskunft, Löschung etc. übermitteln. Die Gemeinde wird unverzüglich, spätestens aber innerhalb eines Monates nach Eingang Ihres Antrags dazu Stellung nehmen.
Angemessene Anträge werden von uns unentgeltlich bearbeitet.
Bei Verletzungen Ihres Rechtes auf Datenschutz oder sollten Sie der Meinung sein, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten rechtswidrig erfolgt, können Sie eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde einbringen. Zuständige Aufsichtsbehörde ist die Datenschutzbehörde der Republik Österreich.
Diese erreichen Sie unter
Barichgasse 40-42
1030 Wien
Telefon: +43 1 52 152-0
E-Mail: [email protected]
Damit das Musik Bildungsangebot der Musikschule Hohenau an der March den Eltern bekannt gemacht werden kann, ist es notwendig, gezielt vor allem die jüngeren Kinder bzw. deren Eltern das Musizieren schmackhaft zu machen. Es wird in eingeschränkter Abfrage im Melderegister nur nach den Jahrgängen selektiert. Somit werden keine Geburtsdaten ausgewertet.
Somit wurde durch unsere Maßnahme, das Risiko eines Daten Missbrauch oder eines Datenverlustes signifikant reduziert.